Cannabis-Legalisierung: Bedenken des Bundesrates
Cannabis-Freigabe: Bedenken aus dem Bundesrat
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Im Bundesrat gibt es Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Freigabe von Cannabis. In einer Stellungnahme mehrerer Ausschüsse der Länderkammer wird empfohlen, das geplante Cannabis-Gesetz für zustimmungspflichtig zu erklären. In diesem Fall müsste Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit erheblichen Veränderungen an dem Entwurf rechnen, der im August vom Kabinett verabschiedet worden war.

Bedenken und Empfehlungen

Unter anderem ist in Lauterbachs Entwurf vorgesehen, dass der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren straffrei ist. Zudem soll es künftig erlaubt sein, in den eigenen vier Wänden drei weiblich blühende Hanfpflanzen zum Eigenbedarf anzubauen.

Lauterbachs Gesetzentwurf sieht vor, dass der Konsum von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich der Anbauvereinigungen verboten ist. Dasselbe gilt auch für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten.

Wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium seinerzeit hieß, müsse der Bundesrat den Plänen nicht zustimmen. Während Lauterbach den Ländern bei der Cannabis-Legalisierung also nur begrenzte Mitspracherechte einräumen will, soll laut den Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Zustimmungsbedürftigkeit der Länder überprüft werden. Wie sich der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung am Ende des Monats zur Cannabis-Freigabe letztlich positioniert, ist noch offen.

Laut den Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse sei die Mengenbegrenzung für den Besitz von 25 Gramm Cannabis “deutlich zu hoch angesetzt” und gehe “weit über den Eigenbedarf hinaus”, ebenso wie die täglichen und monatlichen Bezugsmengen von Cannabis in den privaten “Anbauvereinigungen”. Damit gemeint sind “Cannabis Social Clubs”, die gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Laut dem Kabinettsentwurf ist vorgesehen, dass in den “Cannabis-Clubs” maximal 25 Gramm pro Tag beziehungsweise maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden können. Für Heranwachsende gilt die Grenze 30 Gramm pro Monat.

Debatten im Bundestag

Auch im Bundestag sind anschließend noch eingehende Debatten über die Cannabis-Freigabe zu erwarten. Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, will bei den Beratungen im Bundestag auf weitreichende Änderungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung drängen.

“Es reguliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert. Wieso sollten wir das bei Cannabis tun?”, sagte die FDP-Politikerin zur Begründung. Sie sei sich sicher, dass die mündigen Konsumentinnen und Konsumenten Cannabis zu Hause so verwahren würden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu hätten, sagte Lütke weiter. Bei ätzenden Putzmitteln oder Arzneimitteln gelinge dies schließlich auch.

Eine THC-Obergrenze von zehn Prozent für junge Erwachsene würde dem Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz einen Bärendienst erweisen, zeigte sich die FDP-Politikerin überzeugt. “Der Dealer wird sich dann genau auf die Cannabis-Produkte spezialisieren, die nicht legal angeboten werden. Konsumentinnen und Konsumenten werden sich dann weiter mit Schwarzmarkt-Cannabis eindecken – das kann niemand wollen”, gab sie zu bedenken.

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