Nach der Legalisierung von Cannabis: Festgelegte Richtlinien für den Eigenanbau von drei Pflanzen pro Person
Drei Pflanzen pro Person nach Cannabis-Legalisierung: Die Pläne zum Eigenanbau stehen fest
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Gemäß den Plänen der Ampel-Koalition soll nicht nur der Vertrieb, sondern ab Juli 2024 auch der Anbau von Cannabis zunächst von zugelassenen Vereinen und – in einem möglichen zweiten Schritt der Legalisierung – lizenzierten Unternehmen durchgeführt werden. Die Bundesregierung plant, den gesamten Prozess – vom Anbau über die Produktion, den Transport bis hin zum Verkauf – streng zu regulieren und von Behörden überwachen zu lassen. Als Orte für die Produktion sind vor allem Indoor-Anlagen und Gewächshäuser vorgesehen.

Die Richtlinien für den Cannabis-Anbau durch Vereine und Unternehmen

  • Die Anbau- und Erntemengen sind auf die Deckung des Bedarfs ausgerichtet und in der Erlaubnis festgelegt (in den Vereinen).
  • Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten bezüglich der produzierten Mengen (in den Vereinen).
  • Vorschriften zu Qualität und Reinheit, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen.
  • Vorschriften zu Kontrollsystemen.
  • Anforderungen an die Qualifikation, Zuverlässigkeit und Bonität der Produzenten.
  • Produktion ausschließlich in Deutschland.

Regelungen für den privaten Eigenanbau nach der Legalisierung

Der private Eigenanbau von Cannabis wird gestattet und auf drei Pflanzen pro erwachsener Person festgelegt. Es ist wichtig, dass die Pflanzen und ihre Erträge von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Zudem ist es nicht erlaubt, das privat angebaute Cannabis an andere Personen weiterzugeben.

Die benötigten Samen und Stecklinge können auch über die Cannabis-Vereine verteilt werden, und zwar auch an Nicht-Mitglieder. Die Vereinigungen müssen jedoch sicherstellen, dass die jeweilige Person mindestens 18 Jahre alt ist und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Interessierte können auch Cannabissamen per Versand aus dem EU-Ausland erwerben.

Verkauf von Cannabis nur in speziellen Geschäften

Der Verkauf von Cannabis in lizenzierten Läden wird nach Angaben der Bundesregierung vorerst nur in Modellregionen erlaubt sein. Dort gelten die im Oktober 2022 vorgestellten Regeln. Der Verkauf erfolgt somit ausschließlich in speziellen Geschäften, die sich auf den Verkauf und die Beratung von Cannabisprodukten spezialisieren. Online-Shops und Versandhandel sind vorerst nicht vorgesehen. Im Rahmen der nachfolgenden Untersuchung des Modellprojekts wird jedoch geprüft, ob ein Online- oder Versandhandel zugelassen wird.

Die Betreiber der Verkaufsstellen benötigen eine zeitlich begrenzte Lizenz, die von den Behörden ausgestellt wird. Diese Lizenzen können mehrfach verlängert werden, jedoch sind auch Kontrollen vorgesehen. Bei Verstößen besteht die Möglichkeit, dass die Betreiber ihre Lizenz verlieren.

Für diesen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung durch Redakteur Tim Althoff sorgfältig überprüft.

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