Wann wird der Konsum, Besitz und Anbau legal? Welche Aktivitäten sind erlaubt?
Ab wann wird Konsum, Besitz und Anbau legal? Was ist erlaubt?
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Ab wann wird Konsum, Besitz und Anbau legal? Was ist erlaubt?

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland kommt! Ab dem 1. April 2024 soll Cannabis in Deutschland als Genussmittel frei zu kaufen und zu konsumieren sein. Der Bundestag hat am 23.02.2024 in Berlin in namentlicher Abstimmung das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen.

Der aktuelle Stand

Stand heute ist es in Deutschland noch illegal Cannabis, auch genannt Marihuana, Gras, Weed, Bubatz und Co., zu kaufen oder zu verkaufen. Auch der Anbau und Besitz ist verboten. Die geplante Cannabis-Legalisierung kommt aber – und das schon bald. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab dem 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli 2024 sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Die erlaubten Mengen

Zum Eigenkonsum dürfen Erwachsene über 18 Jahren in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich haben. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Insgesamt darf eine Person höchstens 50 Gramm besitzen, nicht etwa 75 Gramm. Überschreitungen von fünf Gramm (unterwegs) bzw. zehn Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Privat dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben.

Die Meinungen

Die Bundesregierung will Cannabis zum 1. April 2024 legalisieren. Bis dahin bleibt die Droge verboten, auch wenn der Besitz kleiner Mengen schon lange vielerorts gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Ab dem 1. April 2024 wird es Volljährigen gestattet sein, bestimmte Mengen der Droge für den Eigenanbau und Besitz zu erwerben. Ab dem 1. Juli des gleichen Jahres sollen auch Cannabis-Clubs die Möglichkeit erhalten, gemeinschaftlich anzubauen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich gegen Verzögerungen bei der umstrittenen Cannabis-Legalisierung gewandt: „Ich bleibe zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift.“

Jugendschutz und Strafen

Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis untersagt. Wenn sie jedoch beim Besitz von Cannabis erwischt werden, führt dies nicht zur Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einschalten. Nach gut einem Jahr sollen die Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Jugendschutz erstmals überprüft werden.

Dealen bleibt weiterhin für alle strafbar. Einige Strafen werden verschärft. Das Ziel ist hierbei den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

Weitere Regelungen

Laufende Verfahren wegen Vergehen, die nach dem Cannabis-Gesetz nicht mehr strafbar sind, müssen eingestellt werden. Strafen, die noch nicht vollstreckt sind und nach neuem Recht keinen Bestand haben, werden erlassen. Frühere Straftaten müssen auf Antrag der Betroffenen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn sie nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.

Cannabis und Autofahren

Die Frage bezüglich Cannabis und Autofahren muss noch geklärt werden. Das Bundesverkehrsministerium soll bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, soll durch eine Regelung ersetzt werden, die einen THC-Grenzwert im Blut festlegt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol.

Cannabis-Clubs

In sogenannten Cannabis-Clubs sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Cannabis-Clubs dürfen ihren Mitgliedern maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben. Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 30 Gramm pro Monat mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent.

Weitere Vorgaben

Cannabis darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden. Auf diesem sollen Daten wie Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben werden. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.

Jugendschutz

Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Kiffen in den Cannabis-Clubs und deren Nähe soll verboten sein, genauso wie im Umkreis von 100 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.

Sonstiges

Jährlich müssen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist, inklusive des Wirkstoffgehalts (THC und CBD).

Das war zunächst der ursprüngliche Plan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Dieser wurde aber erst einmal verworfen. Angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten in denen es spezielle Läden, in denen von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden. Das soll nun in Deutschland zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür auch erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch gar nicht vorliegt. Geplant ist, den Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben.

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