Revolution im Medizinal Cannabis-Sektor: Ein „normales“ Rezept genügt

Neue Gesetze zur Regulierung von Cannabis

Die Bundesregierung hat kürzlich zwei neue Gesetze vorgeschlagen: das Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Diese Gesetze zielen darauf ab, klare Unterscheidungen zwischen dem privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken und der Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zu schaffen.

Änderungen in bestehenden Gesetzen

Der Entwurf enthält auch Änderungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen, darunter das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, das Arzneimittelgesetz, das Bundesnichtraucherschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Besonders hervorzuheben ist der Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das Rauchen in Fahrzeugen zu verbieten, wenn sich darin Minderjährige oder Schwangere befinden.

Verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis

Das BMG strebt an, den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu erleichtern. Durch kontrollierten Anbau und Abgabe sowie Beratungsmöglichkeiten sollen gesundheitliche Risiken reduziert werden. Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen mit behördlicher Erlaubnis Genusscannabis anbauen und ausschließlich an ihre Mitglieder abgeben. Privater Eigenanbau für den persönlichen Konsum ist in engen Grenzen erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Bei größeren Mengen wird der Besitz strafbar.

Schutz der Nicht-Konsumenten

Zudem sollen Bürger, die selbst kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums der anderen geschützt werden. Hierzu gehört auch ein umfassender Kinder- und Jugendschutz. Es sollen keine Anreize geschaffen werden, den Cannabiskonsum auszuweiten.

Weniger Bürokratie bei Medizinal Cannabis

Das neue Medizinal-Cannabisgesetz soll die therapeutische Option von Cannabis bei der Versorgung von chronisch kranken oder ansonsten austherapierten Patienten weiter etablieren. Die Verordnung erfolgt künftig auf einem normalen und nicht auf einem Betäubungsmittel-Rezept. Andere bürokratische Vorgaben, wie das Abgabebelegverfahren, entfallen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hofft, dass der Gesetzentwurf Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen wird. Das parlamentarische Verfahren könnte nach der Sommerpause beginnen und das Gesetz möglicherweise noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Diese Änderungen könnten eine Revolution im Medizinal Cannabis-Sektor darstellen und den Weg für eine breitere Akzeptanz und Nutzung von Cannabis in Deutschland ebnen.

Quelle

“Medizinalcannabis: Künftig reicht ein „normales“ Rezept”, Deutsche Apotheker Zeitung, 11. Juli 2023

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