Drei Pflanzen pro Person – Aktuelle Entwicklungen zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Drei Pflanzen pro Person - Neues über die Cannabis-Legalisierung in Deutschland
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Die Richtlinien für den Eigenanbau von Cannabis in Deutschland stehen nun fest. Im Rahmen der Pläne der Ampel-Koalition soll der Anbau und Vertrieb von Cannabis vorerst von zugelassenen Vereinen und lizenzierten Unternehmen durchgeführt werden. Die Bundesregierung plant eine strenge Regulierung und Überwachung des gesamten Prozesses, angefangen vom Anbau über die Produktion bis hin zum Verkauf. Die Produktion soll hauptsächlich in Indoor-Anlagen und Gewächshäusern erfolgen.

Richtlinien für den Cannabis-Anbau durch Vereine und Unternehmen

  • Die Anbau- und Erntemengen sind auf die Deckung des Bedarfs innerhalb eines Vereins ausgerichtet.
  • Für die Vereine gilt eine Berichterstattungs- und Dokumentationspflicht im Bezug auf die produzierten Mengen.
  • Es gibt genaue Vorschriften bezüglich Qualität, Reinheit, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen.
  • Produzenten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie Qualifikationen, Zuverlässigkeit und Bonität.
  • Es gibt Vorschriften für Kontrollsysteme.
  • Die Produktion ist ausschließlich in Deutschland erlaubt.

Begrenzung des Eigenanbaus auf drei Pflanzen pro Person

Der Eigenanbau von Cannabis soll erlaubt sein, jedoch auf maximal drei weiblich blühende Pflanzen pro erwachsene Person begrenzt werden. Es wird darauf geachtet, dass die Pflanzen und ihre Erträge von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Die benötigten Samen und Stecklinge sollen ebenfalls über die Cannabis-Vereine verteilt werden. Die Frage, ob auch Nicht-Mitglieder Zugang zu diesen erhalten dürfen, wird noch von der Bundesregierung geklärt.

Verkauf von Cannabis in spezialisierten Geschäften

Der Verkauf von Cannabis soll laut Bundesregierung nur in speziellen Geschäften in Modellregionen erlaubt sein, in denen die im Oktober 2022 vorgestellten Regeln gelten. Diese Geschäfte werden sich ausschließlich auf den Verkauf und die Beratung von Cannabisprodukten konzentrieren. Online-Shops und Versandhandel sind vorerst nicht vorgesehen. Eine mögliche Zulassung von Online- oder Versandhandel wird im Rahmen der nachfolgenden Untersuchung des Modellprojekts geprüft. Die Betreiber dieser Verkaufsstellen benötigen zeitlich begrenzte Lizenzen, die von den Behörden ausgestellt werden. Diese Lizenzen können mehrfach verlängert werden, unterliegen jedoch strengen Kontrollen. Bei Verstößen riskieren die Betreiber den Verlust ihrer Lizenz.

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