Im Rahmen der Cannabislegalisierung fordern die Grünen eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr. Aktuell liegt dieser bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum und soll laut einem Autorenpapier der Grünen-Politikerinnen Swantje Michaelsen und Kirsten Kappert-Gonther sowie des Grünen-Politikers Lukas Benner auf 3,5 Nanogramm angehoben werden. Dies geht aus Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) hervor.
Keine Ersatzstrafe für Cannabiskonsumierende
Laut dem Autorenpapier dürfe niemand Auto fahren, wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Allerdings solle das Straßenverkehrsrecht nicht länger als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumierende dienen. Die Grünen fordern daher die Festlegung eines angemessenen THC-Grenzwerts. Dieser soll im Straßenverkehrsgesetz auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgelegt werden und Cannabis aus der Liste der berauschenden Mittel entfernen. Die Bundestagsabgeordneten betonen, dass der aktuelle Grenzwert deutlich unterhalb der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit liege.
Regeln analog zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol
Die Grünen drängen darauf, bei der Ahndung von Verstößen Regeln analog zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol einzuführen. Dies würde ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und steigende Strafen bei wiederholtem Verstoß bedeuten.
Gefahren durch Rausch und Abhängigkeit von Cannabis
Der Grünen-Politiker Lukas Benner warnt vor den Gefahren für den Straßenverkehr durch Rausch und Abhängigkeit von Cannabis. Er betont, dass der derzeitige Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter nicht abbilde, ob eine Fahrbeeinträchtigung vorliege. Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur Cannabislegalisierung in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine zu erlauben, jedoch ohne Änderungen an den Regeln im Straßenverkehr.
Anpassungen bei den Regeln zur Fahrerlaubnis gefordert
Die Grünen fordern außerdem Anpassungen bei den Regeln zur Fahrerlaubnis. Aktuell kann ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, wenn ein Autofahrer Cannabis besitzt. Die Grünen plädieren für eine Gleichbehandlung mit Alkohol und fordern ein ärztliches Gutachten, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) darf laut aktueller Gesetzeslage bei gelegentlichem Konsum angeordnet werden.
Neue Grenzwerte und Regelungen notwendig
Die Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen kritisiert die aktuelle Regelung, nach der Konsumierende auch dann mit Führerscheinentzug und teuren medizinisch-psychologischen Untersuchungen bestraft werden, wenn keinerlei Wirkung mehr vorliegt oder Personen lediglich Cannabis bei sich führen. Aus diesem Grund fordern die Grünen neue Grenzwerte und Regelungen. Auch die Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther betont, dass klare Regeln für den Straßenverkehr notwendig sind, wenn Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis legal sind.
Nico ist ein freiberuflicher Autor mit Schwerpunkt auf der Cannabisindustrie. Er interessiert sich für die Auswirkungen von Cannabis auf die Wirtschaft, die Gesundheit und das Konsumverhalten. Nico möchte alle Standpunkte in objektiven Nachrichtenartikeln darstellen. Er glaubt, dass dies der beste Weg ist, um eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen.