Wenn man durch österreichische Städte spaziert fällt eines ganz deutlich auf: die Hanf- und Headshops spießen wie Pilze aus dem Boden. Aber warum ist das so? Wir haben uns mit dem Thema etwas detaillierter auseinander gesetzt.
Gesetzeslage in Österreich: das Suchtmittelgesetz
Das österreichische Suchtmittelgesetz umfasst Regelungen zum Umgang mit psychotropen Stoffen, soll Missbrauch verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten. Soweit so gut. In Österreich ist daher laut Suchtmittelgesetz
- der Anbau zwecks Suchtmittelgewinnung,
- der Erwerb,
- die Verarbeitung,
- der Besitz,
- der Verkauf,
- das Weitergeben,
- die Ein-, Aus- und Durchfuhr
von Cannabis und Cannabisprodukten verboten. Wie auch in Deutschland gibt es aber Einzelgenehmigungen bzw. Berechtigungen für Gewerbetreibende in der Produktion von Rohstoffen (Hanffasern), Apotheken, wissenschaftliche Institute etc..
Schwammig bleibt die Gesetzeslage aber beim Anbau, denn der ist nur dann strafbar, wenn er nachweislich zur Gewinnung von Sucht- und Rauschmitteln erfolgt ist. Grundsätzlich können sich Österreicher also Hanfpflanzen ins Wohnzimmer oder in den Garten stellen, solange sie die Blüten nicht ernten und trocknen. In einige Hanfshops werden Hanf-Stecklinge deshalb z.B. als “Raumluftverbesserer” angepriesen. Angaben zum THC-Gehalt fehlen immer gänzlich, denn das wäre ein Hinweis zur Verwendung als Rausch- und Betäubungsmittel. Weitere Details gibt es auf dieser Webseite: https://arge-canna.at/recht/rechtslage-in-oesterreich/
Hanf Boom in Österreich
Und das erklärt auch die zahlreichen neuen Hanfshops sowohl im stationären als auch im Online-Handel, denn Samen und Stecklinge können von den Cannabis Liebhabern auch ganz bequem im Internet bestellt werden. Solange sie keine psychoaktiven Wirkstoffe wie THC enthalten!
Grundsätzlich ist Cannabis mit THC also auch in Österreich verboten. Die Strafen für den Besitz oder den Verkauf sind wie auch in Deutschland teilweise sehr hoch. Kleindelikte, wie der Besitz für den Eigenkonsum, werden aber auch im Alpenstaat Österreich meist nicht strafverfolgt.
Grenzmengenverordnung für Cannabis in Österreich
Wie und wie hart ein Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz durch den Besitz von Cannabis allerdings geahndet wird, hängt auch von der sogenannten Grenzmengenverordnung ab. Die besagt: der Reingehalt von THC darf 20g nicht überschreiten. Bei einem durchschnittlichen THC Wirkstoffgehalt von 10% entspricht das einer Menge von 200g Blüten. Alles was darunter liegt gilt damit als Eigenbedarf und wird sehr wahrscheinlich straffrei bleiben.
Nico ist ein freiberuflicher Autor mit Schwerpunkt auf der Cannabisindustrie. Er interessiert sich für die Auswirkungen von Cannabis auf die Wirtschaft, die Gesundheit und das Konsumverhalten. Nico möchte alle Standpunkte in objektiven Nachrichtenartikeln darstellen. Er glaubt, dass dies der beste Weg ist, um eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen.
2 comments
In Österreich ist es wirklich paradox. Auf der einen Seite wird der Markt mit CBD Produkten überschwemmt. Auf der anderen Seite wiederrum will niemand etwas von legalisierung thc haltiger Produkte wissen. Da läufts eher rückgängig. Typisch Österreich halt.
Toller, gut recherchierter Artikel.
Lg, Richard
Danke Richard! 😉