Bundesregierung beantwortet Fragen zur Kontrolle von Cannabis Social Clubs
Die Bundesregierung hat auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion zum Thema “Cannabis Social Clubs” umfassend geantwortet. Die Hauptfrage drehte sich um die Kontrolle des Erwerbs von Cannabis in den Anbauvereinen und die Verhinderung von Mehrfachmitgliedschaften. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ihr Entwurf noch geändert wird.
Sorgen um Sicherheit und Jugendschutz
Die Unionsfraktion äußerte große Sorge, dass in den von Karl Lauterbach (SPD) vorgesehenen Cannabis-Anbauvereinigungen weder die Sicherheit noch der Gesundheits- und Jugendschutz gewährleistet sein könnten. Auch drohten Mehrfachmitgliedschaften in den unterschiedlichen Vereinen.
Regelungen für den Anbau und Verkauf von Cannabis
Im Referentenentwurf eines Cannabisgesetzes ist vorgesehen, dass in den als Verein organisierten Cannabis-Anbauvereinigungen nicht nur Cannabis angebaut werden darf, sondern auch in Reinform an ihre Mitglieder “als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz der Pflanze (Haschisch)” abgegeben werden darf, an Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat. An Heranwachsende dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent abgegeben werden. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder aufnehmen. Diese dürfen das erworbene Produkt nicht an Dritte weitergeben. Bei Abgabe an Kinder und Jugendliche drohen harte Strafen.
Keine zentrale Registrierung der Mitgliedschaft
Die Bundesregierung räumt ein, dass eine zentrale Registrierung der Mitglieder von Anbauvereinigungen im Referentenentwurf des Cannabisgesetzes nicht vorgesehen ist. Dies könnte dazu führen, dass Erwachsene das im Cannabisgesetz vorgesehene Verbot umgehen und in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied werden. Auf diese Weise könnte eine Person mehr als nur 50 Gramm Cannabis im Monat erwerben.
Kritik an der Gesetzgebung
Stephan Pilsinger (MdB), gesundheitspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, kritisiert die Gesetzgebung scharf: “Mehrfachzugehörigkeiten und damit dem Missbrauch ist so Tür und Tor geöffnet”. Pilsinger sieht die Ziele des Gesetzentwurfs, nämlich für Gesundheits- und Jugendschutz zu sorgen, wesentlich in Frage gestellt.
Cannabisgesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten
Die Bundesregierung hält an ihrem Zeitplan fest: Das Cannabisgesetz soll – vorbehaltlich des weiteren parlamentarischen Beratungsverfahrens – Anfang 2024 in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Abstimmung mit den Ressorts und den Verbänden sowie Ländern noch Änderungen am Gesetzentwurf ergeben. Dieser Artikel wurde inspiriert durch den Artikel “Sind Mehrfachmitgliedschaften in Cannabis-Clubs nicht zu verhindern?” von Hasso Suliak, veröffentlicht auf lto.de am 24.07.2023.
Nico ist ein freiberuflicher Autor mit Schwerpunkt auf der Cannabisindustrie. Er interessiert sich für die Auswirkungen von Cannabis auf die Wirtschaft, die Gesundheit und das Konsumverhalten. Nico möchte alle Standpunkte in objektiven Nachrichtenartikeln darstellen. Er glaubt, dass dies der beste Weg ist, um eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen.