FAQ Cannabis-Legalisierung: Was wird erlaubt und was bleibt weiterhin verboten?
FAQ Cannabis-Legalisierung: Was wird erlaubt, was bleibt verboten?
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FAQ Cannabis-Legalisierung: Was wird erlaubt, was bleibt verboten?

Die Teil-Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ist am Freitag vom Bundestag beschlossen worden. Was darf man, was nicht und wie sind die Positionen in RLP und BW? Das Thema treibt die Nation und den Südwesten seit langem um: Am Freitag hat der Bundestag einer Teil-Legalisierung zugestimmt. Es ist aber nun mitnichten so, dass dann jeder Krauter das Gras nach Belieben verkaufen darf und man eine beliebig große Hanfplantage im eigenen Garten betreiben darf. Heißt das dennoch, dass Kiffen legal ist und wenn ja, wie viel?

Was wird mit dem Gesetz erlaubt?

Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz wird hier und da “Legalisierung light” genannt, von den ursprünglichen Plänen wurden deutliche Abstriche gemacht. Da das Gesetz mehr als 180 Seiten umfasst, hier die Kernpunkte: Für Erwachsene wird es künftig erlaubt sein, 25 Gramm Cannabis zu besitzen. Außerdem darf ein Erwachsener maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Zugelassen wird auch die Abgabe von Cannabis über Anbauvereinigungen – also Clubs. Diesen werden im Gesetz aber enge Grenzen gesteckt.

Welche Vorschriften müssen Cannabis-Clubs erfüllen?

Hier geht das Gesetz sehr ins Detail. Klar definiert ist zum Beispiel, wie viel Cannabis pro Monat abgegeben werden darf: 50 Gramm pro Monat an über 21-Jährige, einzeln abgegebene Menge maximal 25 Gramm. 30 Gramm pro Monat an Erwachsene bis 21. Kein Zutritt für Minderjährige. Insgesamt Abgabe pro Monat an maximal 500 Mitglieder. Der THC-Gehalt darf bei maximal zehn Prozent liegen. Das sind die Konsum-Vorschriften. Darüber hinaus wird besonders auf die Suchtprävention geschaut. Deshalb müssen die Clubs einen Präventionsbeauftragen benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen. Werbung ist für die Clubs verboten und es sind Abstandsregeln zu Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen einzuhalten.

Was bleibt verboten?

Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis verboten. Auch der gewerbliche Handel mit der Droge wird nicht legal. Bestraft wird auch, wer mehr als die erlaubten 25 Gramm bei sich hat oder mehr als die legalen drei Pflanzen bei sich zuhause hegt und pflegt. Es darf auch weiterhin nicht einfach überall in der Öffentlichkeit gekifft werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Ab wann darf ich ungestraft meinen Joint rauchen?

Der federführende Gesundheitsausschuss billigte die Gesetzespläne der Ampel-Koalition mit mehreren Änderungen, wie es aus Kreisen des Gremiums hieß. Am Freitag hat der Bundestag die kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln beschlossen. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen sollen damit für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden.

Was müssen die Bundesländer leisten?

Die Bundesländer sind mit ihren Behörden vor allem in die Kontrolle der Anbauvereinigungen eingebunden. Diese müssen zunächst eine Erlaubnis einholen, bevor sie ihre Türen aufschließen können. Die Länder sind also dafür zuständig, dass bei Etablierung der Clubs alles ordnungsgemäß abläuft. Und sie sind im Anschluss für die Kontrolle der Vereine verantwortlich. Diese sollen ihrerseits einer Dokumentationspflicht unterliegen.

Was ist in Zukunft geplant?

Der freie Verkauf von Cannabis wird durch dieses erste Gesetz nicht ermöglicht. Es soll aber künftig Schritte in diese Richtung geben. In festgelegten Modellregionen soll ausprobiert werden, wie es mit dem legalen Verkauf laufen könnte. Angedacht sind Fachgeschäfte, die eine Lizenz brauchen und parallel dazu eine wissenschaftliche Begleitung über fünf Jahre. Das ganze soll also zunächst Projektcharakter haben. Den Gesetzentwurf für diese Erweiterung will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in den kommenden Monaten vorlegen.

Welche Stadt in Rheinland-Pfalz will Modellregion werden?

Als die Idee der Modellregionen aufkam, hoben schnell einige Städte in Deutschland den Finger. Auch die Stadt Mainz kann sich diesen Status vorstellen. Der Stadtrat hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken dafür gestimmt, sich für das Projekt zu bewerben. Mainz plant nun, sich gemeinsam mit Wiesbaden als Modellregion zu bewerben.

Welche Städte in Baden-Württemberg wollen Modellregion werden?

Auch in Baden-Württemberg stößt das Konzept der Modellregionen auf das Interesse einiger Kommunen. “Sobald wir die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, werden wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen”, teilte die Stadt Tübingen dem SWR mit. Laut diversen Medienberichten haben auch die Städte Stuttgart und Heidelberg Interesse an dem Modellprojekt.

Sind jetzt alle auf Wolke Sieben mit der Legalisierung?

Die Debatte um die Cannabis-Legalisierung wurde in Deutschland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von Anfang an kontrovers geführt. Angefangen bei Politikern und Politikerinnen unterschiedlichster Couleur, die unterschiedlichster Meinung waren und sind. Während insbesondere SPD, FDP und Grüne auf der Seite der Befürworter zu finden sind, ist die CDU/CSU ziemlich strikt gegen die Neuerungen in der bisherigen Form. Am Donnerstag gab es erneut eine emotionale Debatte im Mainzer Landtag. Die CDU forderte in einem Antrag, das geplante Gesetz der Bundesregierung zu stoppen. Aus Sicht von Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) ist die Verbotspolitik jedoch gescheitert. Der Antrag der CDU für eine Initiative des Landes im Bundesrat fand keine Mehrheit. Nach der Zustimmung im Bundestag kommt das Gesetz abschließend in den Bundesrat; es muss dort aber nicht darüber abgestimmt werden. Mit einer Mehrheit könnte die Länderkammer aber den Vermittlungsausschuss einschalten und so das Verfahren abbremsen.

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