Länder äußern Kritik an geplanter Cannabis-Legalisierung
Länder äußern Kritik an geplanter Cannabis-Legalisierung
Foto von JohannesDiek auf Wikipedia Commons

Die geplante Cannabis-Legalisierung durch den Bund stößt bei den Ländern auf Widerstand. Im Bundesrat wird nun eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs gefordert. Die Brandenburger Justizministerin bezeichnet das Vorhaben sogar als “ein Förderprogramm für die organisierte Kriminalität”.

Kritik am Gesetzentwurf

Der Bundesrat hat heftige Kritik am Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung geäußert. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Rainer Haseloff (CDU), bezeichnete die Legalisierung als falsch und die geplante Umsetzung als “eine einzige Katastrophe”. Jugendliche würden dadurch nicht geschützt, sondern eher an die Droge herangeführt. Experten warnen zudem vor einem weiteren Anstieg des Konsums. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen seien nicht praxistauglich und bedeuteten einen erheblichen Mehraufwand für die Bundesländer.

Kritik aus Brandenburg

Auch aus Brandenburg kommt Kritik am Gesetzentwurf. Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) gibt an, dass eine bundesweite Cannabis-Legalisierung zu einem Anstieg der organisierten Kriminalität führen würde. Sie hält das geplante Gesetz für einen Fehler und bezeichnet es als “ein Förderprogramm für die organisierte Kriminalität”. Hoffmann betont zudem, dass die Strafverfolgung in diesem Bereich erschwert würde.

Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung auf den Weg gebracht. Karl Lauterbach bezeichnet das Gesetz als “Gesetz mit Augenmaß”. Allerdings gibt es nicht nur Widerstand von Zoll, Kriminalbeamten und Richtern gegen das “Bürokratiemonster”. Auch die Brandenburger Justizministerin sieht neue Probleme auf die Behörden zukommen.

Geplante Regelungen

Gemäß dem Gesetzentwurf soll Cannabis bis spätestens Ende dieses Jahres in Deutschland legalisiert werden. Der Besitz von 25 Gramm soll für Volljährige ab 18 Jahren erlaubt sein. Privatpersonen dürfen maximal drei Pflanzen anbauen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und untereinander austauschen dürfen, jedoch maximal 50 Gramm pro Mitglied pro Monat. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen bis zu 30 Gramm im Monat erlaubt sein, mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent.

Kritik an Entlastung der Gerichte

Eines der Ziele der Cannabis-Legalisierung ist die Entlastung der Gerichte. Der Deutsche Richterbund ist jedoch der Ansicht, dass dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht werden kann. Auch die Brandenburger Justizministerin Hoffmann sieht neue Probleme auf die Behörden zukommen. Sie zweifelt an den im Gesetzentwurf genannten Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugseinrichtungen.

Kritikpunkte des Bundesrats

Der Bundesrat fordert Klärungen zu verschiedenen Punkten des Gesetzentwurfs. Unter anderem werden Zweifel an der Wirksamkeit der vorgesehenen “Schutzzonen” zum Jugendschutz geäußert. Kontrollen wären in der Praxis schwer umsetzbar, auch in privaten Räumen. Zudem wird eine schnellstmögliche Festlegung von Grenzwerten für Cannabis am Steuer im Straßenverkehr gefordert. Die Feststellung, dass das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig sei, fand keine Mehrheit.

Forderungen der Länder

Die Länder fordern, dass die Kontroll- und Vollzugsaufgaben so geregelt werden, dass kein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf entsteht. Auch Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte sollen verbessert werden.

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