Strafbarkeit von (bestimmten) CBD-Produkten trotz Cannabislegalisierung? Ja!
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Gesetzesentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vorgelegt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Gesetzesentwurf zur Regulierung des Cannabisgebrauchs präsentiert. Doch wie sieht es mit der Straffreiheit von CBD-Produkten aus? Rechtsanwalt Urbanzyk aus Coesfeld erklärt die aktuellen und zukünftigen Fallstricke im Umgang mit CBD-Produkten.
Die aktuelle Debatte um CBD-Produkte
Die Diskussion um CBD-Produkte bleibt weiterhin spannend. Im Hinblick auf das mögliche Cannabis-Gesetz ergeben sich verschiedene Fragen zur Strafbarkeit von CBD-Produkten. Es scheint, dass bestimmte CBD-Produkte auch nach der Legalisierung weiterhin strafbar sein könnten.
Was ist CBD und THC?
CBD steht für Cannabidiol und ist eine Substanz, die hauptsächlich in Nutzhanf vorkommt. THC steht für Tetrahydrocannabinol und ist eine psychoaktive Komponente der Hanfpflanze. CBD hat keine berauschende Wirkung und wird entzündungshemmende und schmerzlindernde Eigenschaften zugeschrieben.
Die aktuelle Rechtslage
Nach der aktuellen Rechtslage ist der Verkauf von Cannabispflanzenbestandteilen aus zertifiziertem Saatgut legal, solange der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. CBD-Produkte können jedoch weiterhin strafbar sein, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann. Die geplante Legalisierung ändert dies nicht.
Strafbarkeitsfalle: Das Kriterium “zum Rauschzweck ausgeschlossen”
Wenn ein CBD-Produkt THC enthält und der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann, kann es weiterhin strafbar sein. Selbst wenn das Produkt zweckentfremdet wird, wie zum Beispiel das Backen von Keksen mit Teeblättern, bleibt die Strafbarkeit bestehen.
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen klargestellt, dass CBD-Produkte strafbar sein können. Es wurde festgestellt, dass Hanftee und CBD-Blüten unter bestimmten Umständen als Betäubungsmittel gelten können. Produkte wie CBD-Öl, Cremes oder Kosmetika sind hingegen nicht strafbar.
Strafbarkeit gem. § 29 Abs. 1 BtMG
Der Verkauf oder Kauf von CBD-Produkten kann gemäß § 29 Abs. 1 BtMG strafbar sein und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Dabei muss der Täter den Tatbestand vorsätzlich erfüllt haben. Es ist wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, um mögliche Verteidigungsansätze zu prüfen.
Nico ist ein freiberuflicher Autor mit Schwerpunkt auf der Cannabisindustrie. Er interessiert sich für die Auswirkungen von Cannabis auf die Wirtschaft, die Gesundheit und das Konsumverhalten. Nico möchte alle Standpunkte in objektiven Nachrichtenartikeln darstellen. Er glaubt, dass dies der beste Weg ist, um eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen.