Es 3 verschiedene Hanfarten: Sativa, Indica und Ruderalis. Letzterer ist die Art, die so gut wie keine psychoaktiven Wirkstoffe besitzt. Mit anderen Worten: man müsste davon eine riesige Menge konsumieren, um den entsprechenden Rauschzustand zu erreichen. Allerdings würde man vermutlich vorher an einer akuten Rauchvergiftung sterben oder müsste hunderte Kilo davon als Nahrung zu sich nehmen, um sich zu berauschen.
Nutzhanf-Anbau in Deutschland trotzdem verboten
Es ist demnach völlig egal wie gering der Wirkstoffgehalt an THC in der jeweiligen Pflanze wirklich ist. Und es spielt auch keine Rolle, ob die wirkstoffarme Hanfpflanze männlich oder weiblich ist: in Deutschland wird rein rechtlich nicht zwischen Sativa, Indica und Ruderalis unterschieden.
Mit einer Ausnahme: seit 1996 dürfen Landwirte, deren Betriebe eine gewisse Nutzfläche vorweisen oder überschreiten trotzdem legal Nutzhanf anbauen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Forstwirtschaften und noch einige Berufsgruppen mehr: für sie ist und bleibt der Anbau von Nutzhanf ebenfalls verboten.
Und selbst für Landwirte, deren Betriebe groß genug sind, ist der Anbau nicht einfach so möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fordert von ihnen eine entsprechende Anbaumeldung und Auskunft über den Beginn der Blüte im Hanffeld.
Soll Hanf für wissenschaftliche oder medizinische Zwecke angebaut werden, so erfolgt die Genehmigung nur durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Safrin ist eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet des Hanfs und dessen Legalisierungsprozess in Deutschland. Mit einem juristischen Hintergrund und einer Spezialisierung auf das Drogenrecht kombiniert Safrin tiefgehendes rechtliches Wissen mit einem umfassenden Verständnis für die Hanfindustrie und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Ihre Expertise und ihr Engagement haben sie zu einer Schlüsselfigur in der Debatte um die Hanflegalisierung gemacht, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene.