Darf ich in Deutschland Hanfsamen kaufen und besitzen? Oder ist das verboten? So oder so ähnlich erreichen uns die Fragen unserer Leser zu diesem Thema. Die rechtliche Situation ist auf den ersten Blick eigentlich eindeutig und klar: nach §29 BtMG sind Anbau von Hanf und Cannabis, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen strafbar.
Kurz gesagt: Hanf und Cannabis, egal in welcher Form, sind in Deutschland verboten bzw. illegal. Es handelt sich um verbotene Substanzen, die strafrechtlich keinerlei Spielraum zulassen. Damit wird theoretisch bereits die kleinste Menge Marihuana bzw. Cannabis strafrechtlich verfolgt. Theoretisch!
Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 in einem Urteil jedoch eine gewisse Lücke geschaffen, die besagt, dass der Besitz von geringen Mengen ohne Strafverfolgung bleiben kann. Die Betonung liegt auf “kann” und der Begriff “Kleinmenge” bzw. “geringe Menge” ist nicht oder nur unzureichend definiert bzw. schwankt von Bundesland zu Bundesland. In NRW soll die Menge, die nicht strafrechtlich verfolgt wird und als Eigenbedarf gilt bei 10 Gramm liegen, in Berlin werden bis 15 Gramm toleriert. Es handelt sich aber wie bereits erwähnt um einen Toleranzwert bzw. eine Toleranzregelung! Etwas anders verhält sich ganze Thema, sofern eine medizinische Indikation vorliegt und der Konsument medizinisches Marihuana auf Rezept bekommt. Soviel zum Besitz des THC-haltigen Marihuana.
Sind Hanfsamen legal in Deutschland?
Wie der geneigte Cannabis-Liebhaber vermutlich weiß, sind Hanfsamen eher nicht berauschend in ihrer Wirkung, sondern erst nach Keimung, Heranwachsen und ausreichender Blüte entwickeln die Cannabispflanzen die beliebte Wirkung.
Das spielt in Deutschland leider keine Rolle: selbst die Hanfsamen sind eigentlich illegal! Sie fallen laut § 1 Abs I ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz und werden in der entsprechenden Anlage zum Gesetz als “Pflanzenteil” aufgeführt. Dabei ist es völlig egal, ob die Samen keimfähig sind und dass sie keinen THC-Gehalt aufweisen. Widersprüchlich und komplex: ja und es wird noch besser.
Tatsächlich macht man sich Deutschland aber nur dann strafbar, wenn man die Samen besitzt UND zum Keimen bringt bzw. anbaut. Eigentlich ist der Handel mit Hanfsamen demnach in Deutschland eigentlich verboten, da aber in Deutschland auch das europaweite Handels- und Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsfreiheit herrscht, kann man solange Hanfsamen legal bestellen, sofern die Ware aus dem benachbarten europäischen Ausland stammt.
Die Regelung ist insgesamt auf europäischer Ebene nicht ohne Brisanz: einerseits verbietet der §29 BtMG den Handel und Besitz von Hanfsamen als Pflanzenteil, andererseits prallt das deutsche BtMG hier mit EU-Recht aufeinander, weil dort der freie Warenverkehr geregelt ist. Würde Deutschland den Handel mit Hanf- und Cannabissamen also verbieten, vertöße man damit gegen geltendes EU-Recht.
ja, es ist legal
…sich Hanfsamen zuschicken zu lassen! Sofern diese aus einem anderen EU-Staat kommen, in dem der Handel damit rechtlich erlaubt ist (was er in ALLEN anderen EU-Mitgliedsstaaten ist! Ausgenommen Deutschland!). In Deutschland selber darf aber nicht mit Hanfsamen gehandelt werden. Illegal werden die Samen erst dann, wenn der Käufer sie zum gezielten Anbau nutzt.
Safrin ist eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet des Hanfs und dessen Legalisierungsprozess in Deutschland. Mit einem juristischen Hintergrund und einer Spezialisierung auf das Drogenrecht kombiniert Safrin tiefgehendes rechtliches Wissen mit einem umfassenden Verständnis für die Hanfindustrie und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Ihre Expertise und ihr Engagement haben sie zu einer Schlüsselfigur in der Debatte um die Hanflegalisierung gemacht, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene.