Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis, das kürzlich vom Bundestag beschlossen wurde, stößt auf Kritik bei der Bundesärztekammer. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat die Bundesländer aufgefordert, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren und den Vermittlungsausschuss einzuschalten. Reinhardt äußerte, dass es erhebliche Bedenken über die Parteigrenzen hinweg aufgrund von Warnungen von Ärzteschaft, Justiz, Polizei und Pädagogen gebe.
Reinhardt betonte, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat der richtige Ort sei, um diese Bedenken zu äußern und das Gesetz grundsätzlich zu überdenken. Er fügte hinzu: “Hier muss dieses Gesetz frei von parteipolitischen Zwängen noch einmal grundsätzlich überdacht werden.” Obwohl die Länder das Gesetz über den Bundesrat verzögern können, haben sie keine Möglichkeit, es zu verhindern.
Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen
Nach einer turbulenten Debatte hat der Bundestag in Berlin die Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Ab dem 1. April dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenverbrauch besitzen. Zudem wird der Besitz von drei lebenden Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in der eigenen Wohnung legalisiert. Ab Juli 2024 wird auch der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht, aus denen Clubmitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen. Es gibt jedoch zahlreiche Regeln für die Clubs und den öffentlichen Konsum, die von den Innenministern der Bundesländer als nicht praktikabel angesehen werden.
Bedenken hinsichtlich des Gesetzes
Ärztepräsident Reinhardt teilt die Bedenken hinsichtlich des Gesetzes. Er bezeichnet es als einen politischen Formelkompromiss, der die selbst gesetzten Ziele eklatant verfehlt. Er argumentiert, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern großen Risiken ausgesetzt werden. Zudem würden Justiz und Polizei nicht entlastet, sondern stark belastet. Auch Fachärzte für Psychotherapie und Psychiatrie kritisieren das Gesetz. Sie sind der Meinung, dass die im Gesetz festgelegte Altersgrenze von 18 Jahren zu niedrig ist, da in diesem Alter die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und regelmäßiger Cannabis-Konsum zu erheblichen Schäden führen kann. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet, dass der erwartete Cannabis-Boom zu einer Förderung der Organisierten Kriminalität führen wird.
Safrin ist eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet des Hanfs und dessen Legalisierungsprozess in Deutschland. Mit einem juristischen Hintergrund und einer Spezialisierung auf das Drogenrecht kombiniert Safrin tiefgehendes rechtliches Wissen mit einem umfassenden Verständnis für die Hanfindustrie und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Ihre Expertise und ihr Engagement haben sie zu einer Schlüsselfigur in der Debatte um die Hanflegalisierung gemacht, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene.