Der Bundestag hat grünes Licht für ein großes Projekt der Ampelkoalition gegeben: die Legalisierung von Cannabis. Was genau soll erlaubt werden, welche Bedenken gibt es und wie geht es jetzt weiter? Ein Überblick.
Teilweise Legalisierung von Cannabis
Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der Bundestag heute über eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland abgestimmt. An den Plänen der Ampelkoalition für eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben wurde bis zuletzt Kritik von mehreren Seiten laut. Was genau soll erlaubt werden?
Regeln für den Besitz und Anbau
Das Gesetz sieht eine Freigabe der Droge mit zahlreichen Regeln vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein.
Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Zum 1. Juli sollen außerdem Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Erlaubt werden sollen “Anbauvereinigungen” für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.
Einschränkungen und Jugendschutz
Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Erwartete Effekte und Bedenken
Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte im Vorfeld: “Mit diesem Gesetz werden wir es erreichen, dass wir den Schwarzmarkt deutlich zurückdrängen werden, dass wir Kinder und Jugendliche besser schützen und dass wir für die Konsumenten, die konsumieren und älter sind, ein sicheres Produkt haben.” Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), erwartet positive Effekte der Teillegalisierung.
Warnungen kommen unter anderem von Medizinverbänden und von Innenpolitikern von Bund und Ländern, auch aus der mitregierenden SPD. Der Deutsche Richterbund warnte vor einer Überlastung der Justiz durch eine im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung.
Zukünftige Entwicklungen
Nach dem Beschluss im Bundestag kommt das Gesetz abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer mit einer erforderlichen Mehrheit den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren so abbremsen. Bayern will sich dafür einsetzen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird heute um 16 Uhr in einem Livestream auf dem Instagram-Kanal der tagesschau Fragen aus der Community zur geplanten Cannabis-Legalisierung beantworten.
Safrin ist eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet des Hanfs und dessen Legalisierungsprozess in Deutschland. Mit einem juristischen Hintergrund und einer Spezialisierung auf das Drogenrecht kombiniert Safrin tiefgehendes rechtliches Wissen mit einem umfassenden Verständnis für die Hanfindustrie und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Ihre Expertise und ihr Engagement haben sie zu einer Schlüsselfigur in der Debatte um die Hanflegalisierung gemacht, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene.