Ist ein neuer Papst gewählt, steigt weißer statt schwarzer Rauch auf. Entsprechend steht nun nach langen Diskussionen der Ampel ein Kompromiss zur Cannabis-Legalisierung. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, darf ab April legal gekifft werden.
Gesetzliche Einigung der Ampelkoalition
Die Ampelkoalition hat ihre Unstimmigkeiten bei der geplanten Legalisierung von Cannabis ausgeräumt. Das Gesetz könne zum 1. April kommen, teilten die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) mit.
Das Gesetz soll nun in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Mit der Einigung der Ampelfraktionen gilt die Zustimmung als sicher. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt ein Einspruch aber als unwahrscheinlich und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April als ziemlich sicher.
“Prävention gestärkt, Kinder- und Jugendschutz verbessert”
Die drei Fraktionsvize teilten mit: “Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.” Außerdem würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sowie der Schwarzmarkt effektiv bekämpft.
Regelungen und Auswirkungen des Gesetzes
Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die organisierte Kriminalität sollen “zeitnah” evaluiert werden. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden.
Am 1. April wird dann das seit mehr als 40 Jahre geltende Cannabis-Verbot aufgehoben. Verkauf und Anbau waren in den 1970er und frühen 1980er Jahren gesetzlich untersagt worden. Nun soll Cannabis zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige dann erlaubt sein. Erwachsenen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. In der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Erst der Besitz größerer Mengen ist strafbar.
Anbau und Verkauf der Droge sollen nicht-gewerblich im Rahmen von Cannabis-Clubs in begrenzten Mengen ermöglicht werden, in denen nur Erwachsene Mitglieder werden können. Sie dürfen den Stoff nicht an Jüngere weitergeben. Die Vereine zum Anbau und Verkauf unterliegen zahlreichen Vorschriften und sollen kontrolliert werden.
Regeln für den öffentlichen Konsum
Für den öffentlichen Konsum soll es ebenfalls zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 Metern verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten.
Die Regierungsfraktionen hatten sich eigentlich schon Ende November auf den Gesetzentwurf verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach später von einem “neuen Ansatz, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren”.
Kritik von SPD, Ärzten und Polizei
SPD-Innenpolitiker hatten allerdings kurz nach der Einigung Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es um etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler monierte in der “Rheinischen Post”, man werde die Auswirkungen des Gesetzes im Alltag sehr schnell merken, “weil buchstäblich an jeder Ecke, zum Beispiel in Straßencafés, gekifft werden dürfte”.
Bei Ärzteverbänden sowie in Teilen der Justiz und der Polizei steht die Legalisierung von Cannabis weiter in der Kritik. Die Bundesärztekammer hält wegen der besonderen Gesundheitsgefahren für junge Menschen die Altersgrenze von 18 Jahren für zu niedrig. Justiz und Polizei fürchten vor allem ineffiziente und unpraktikable Vorschriften für Kontrollen und Strafverfahren.
Stufenweise Überprüfungen
Wie es aus Kreisen der Ampelkoalition hieß, wurden an den ursprünglichen Plänen inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen. Lediglich bei der Überprüfung der Wirksamkeit wurde eine Änderung vorgenommen. Statt erst nach vier Jahren soll sie nun stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschließende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden.
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