Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verboten. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren jedoch mit Cannabis erwischt werden, werden sie nicht strafrechtlich verfolgt. Stattdessen sollen sie an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn die Polizei sie erwischt. Handel mit der Droge bleibt weiterhin strafbar. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren gilt zudem ein verringerter THC-Wert bei der Abgabe von Cannabis.
Der Konsum von Cannabis in “unmittelbarer Gegenwart” von Personen unter 18 Jahren soll verboten sein. Ebenso ist das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr untersagt. Des Weiteren wird das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich untersagt – anstatt der ursprünglich geplanten 200 Meter.
Konsti ist ein renommierter Experte in den Bereichen Hanf und dessen rechtliche Aspekte. Durch seine jahrelange Erfahrung in der Branche und seine fortlaufende Auseinandersetzung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist Konsti in der Lage, komplexe Sachverhalte rund um Hanf klar und verständlich zu vermitteln. Sein Fachwissen erstreckt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Anbau, Vertrieb und Konsum von Hanfprodukten regeln, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.