Die aktuelle Rechtslage
Die Legalisierung oder zumindest die Entkriminalisierung von Cannabis soll bald in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dies wirft für viele Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis die Frage auf, wie sich diese Gesetzesänderung auf die Führerschein-Thematik auswirkt. Die bisherige Rechtslage zu diesem Thema basiert auf keinerlei wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist rational nicht nachvollziehbar. Aktuell gilt ein Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist bei regelmäßigen Konsumenten teils nach mehreren Wochen Abstinenz noch nachweisbar, obwohl die tatsächliche Wirkung von THC nur wenige Stunden anhält.
Was ändert sich mit dem Cannabisgesetz?
Die kurze Antwort: Erst einmal gar nichts. Eine Erhöhung des erlaubten THC-Grenzwertes im Blut ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Dies war allerdings auch nicht zu erwarten, da eine solche Erhöhung nicht willkürlich geschehen, sondern wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen sollte. Diese müssen erst einmal gewonnen werden.
Ein neuer Paragraph im Straßenverkehrsgesetz
Im Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums findet sich in Artikel 8 ein Paragraph, der neu in das Straßenverkehrsgesetz eingefügt werden soll. Dieser lautet wie folgt: „§ 24b Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Cannabis. Die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen unter der Wirkung des in der Anlage zu § 24a genannten berauschenden Mittels Cannabis orientiert sich ausschließlich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken auf die geltenden Grenzwerte im Straßenverkehr auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.“
Eine Absichtserklärung in die richtige Richtung
Obwohl dies noch keine verbindliche Regelung ist, wurde damit zumindest eine Absichtserklärung in die richtige Richtung abgegeben. Auch Verkehrsminister Volker Wissing, dessen Ressort dafür zuständig wäre, hat vor kurzem seine Bereitschaft zu einer Überprüfung der Rechtslage bekundet. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich in näherer Zukunft etwas ändert und der Grenzwert auf ein vernünftiges Maß angehoben wird.
Vorsicht ist weiterhin geboten
Bis dahin sollte selbstverständlich weiterhin das Führen von Fahrzeugen nicht nur unter dem Einfluss von Drogen, sondern auch im Zeitrahmen der Nachweisbarkeit des Konsums unterlassen werden. Auch sollte beim bloßen Besitz von Cannabis weiterhin niemals der Konsum zugegeben werden. Allein dieTatsache, dass eine Person Cannabis konsumiert, bringt sie schon in die Gefahr des Verlustes des Führerscheins bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Legalisierung von Cannabis steht kurz bevor, und viele Konsumenten fragen sich, wie sich dies auf ihre Führerscheine auswirken wird. Während die aktuelle Rechtslage noch keine Änderungen vorsieht, gibt es Hoffnung auf eine Anpassung des THC-Grenzwertes im Blut in der Zukunft. Bis dahin ist jedoch Vorsicht geboten, um den Verlust des Führerscheins zu vermeiden.
Quelle
“Cannabis und Führerschein nach Legalisierung”, Anwalt.de
Nico ist ein freiberuflicher Autor mit Schwerpunkt auf der Cannabisindustrie. Er interessiert sich für die Auswirkungen von Cannabis auf die Wirtschaft, die Gesundheit und das Konsumverhalten. Nico möchte alle Standpunkte in objektiven Nachrichtenartikeln darstellen. Er glaubt, dass dies der beste Weg ist, um eine informierte Öffentlichkeit zu schaffen.