Bei der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis spielen “Social Clubs” eine Rolle. In Rheinland-Pfalz sind bereits sechs Vereine am Start. Viele Fragen sind aber noch offen.
In Rheinland-Pfalz soll es schon sechs Social Clubs geben
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge sollen die Mitglieder in den Clubs Cannabis gemeinschaftlich anbauen und einander gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Gekifft werden darf den Plänen zufolge in den Clubs aber nicht. Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) listet für Rheinland-Pfalz derzeit sechs Vereine auf. Außer in Neuwied gibt es solche Clubs in Mainz, Andernach, für die Region Pfälzer Wald, in der Südpfalz und im Oberen Glantal.
“Es gibt viele offene Fragen, die kann uns nur das Gesetz beantworten”, sagt der Vorsitzende des “Cannabis Social Clubs” (CSC) Südpfalz, Carsten Boge. Vor allem was den Anbau und die Ausgabestationen angehe: Welche rechtlichen Sicherungen braucht es da? Welche Genehmigungen müssen vorliegen?
Steigende Mitgliederzahlen in den Clubs
Der Verein schaue sich derzeit bereits mehrere Immobilen an. “Wir holen uns Angebote ein, sondieren die Lage und warten auf die Gesetzgebung.” Auch Boge berichtet von vielen An- und Nachfragen. Der CSC Südpfalz zähle derzeit 60 Mitglieder. Mehr als doppelt so viele Menschen stünden im Hintergrund bereit. Er glaubt, wenn es ein zeitnahes Datum zur Legalisierung gebe, dann sei die Zahl der bisher als Maximum für einen Verein vorgegebenen 500 Mitgliedern “innerhalb von Tagen” erreicht.
Für ihn ist klar, dass eine Legalisierung mit Aufklärung und “einem verantwortungsvollen Umgang” verbunden sein muss. “Ich sehe es als Chance”, sagt er. In seinem Verein solle es einen Suchtbeauftragten geben. Basibüyük vom Cannabis-Social-Club Smokingz-Neuwied sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt zur Entkriminalisierung.
Polizei in Rheinland-Pfalz befürchtet, Schwarzmarkt wird größer
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den Gesetzentwurf für “nicht praxistauglich”. “Das Vorhaben ist geeignet, zu einem Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt zu werden”, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Sven Hummel. Dazu trage bei, dass eine Strafverfolgung bei Besitz und Erwerb künftig erst beim Überschreiten der Höchstgrenze von 25 Gramm einsetzen soll. “Darauf wird sich der illegale Markt einstellen und dürfte diesen befeuern.”
Er sei überzeugt, dass das Gesetz nicht zur Arbeitsentlastung führen werde. Zudem seien die Folgen für den Straßenverkehr in bisher vernachlässigt worden – hier bedürfe es einer neuen und möglichst geringen Festsetzung eines THC-Grenzwertes. “Experimente auf Kosten der Sicherheit darf es nicht geben”, betonte Hummel. “Es mag ja gute Argumente im Hinblick auf eine Entkriminalisierung von Konsumenten geben”, so der Vize-Landesvorsitzende. “Dann aber auch noch zusätzlich den Verkauf zu erlauben, ist der falsche Weg.”
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Safrin ist eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet des Hanfs und dessen Legalisierungsprozess in Deutschland. Mit einem juristischen Hintergrund und einer Spezialisierung auf das Drogenrecht kombiniert Safrin tiefgehendes rechtliches Wissen mit einem umfassenden Verständnis für die Hanfindustrie und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Ihre Expertise und ihr Engagement haben sie zu einer Schlüsselfigur in der Debatte um die Hanflegalisierung gemacht, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene.