Cannabiskontrollgesetz – der Entwurf des deutschen Bundestages
cannabiskontrollgesetz
Cannabiskontrollgesetz in Deutschland (Bildnachweis: istockphoto, JeremyNathan)

Die Probihitionspolitik im Bereich von Cannabis ist vollständig gescheitert. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge. In Deutschland gebrauchen nach Schätzungen allein 3,1 Millionen volljährige Bürgerinnen und Bürger Cannabis (ESA 2015). Der Anteil der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist seit 2011 angestiegen (von 6,7 auf 8,8 %). Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren haben 35,5 % Cannabis konsumiert (Drogenaffinitätsstudie 2015).

Das derzeitige Verbot von Cannabis ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Jugendliche werden durch ein strafrechtliches Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten. Gleichzeitig verhindert das Betäubungsmittelrecht durch den so geschaffenen Schwarzmarkt glaubwürdige Prävention und wirksamen Jugendschutz. Zudem macht es einen effektiven Verbraucherschutz und Bemühungen um Schadensminderung unmöglich, da der illegale Handel nicht effektiv kontrolliert werden kann. Letzteres ist vor allem deswegen bedenklich, weil durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen ein Schwarzmarkt entstanden ist, auf dem auch Produkte vertrieben werden, die einen erhöhten Wirkstoffgehalt haben oder mit Glas, Blei oder anderen Stoffen verunreinigt sind. Damit wird die gesundheitliche Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf genommen.

wenig riskanter Gebrauch bei der Mehrzahl der Konsumenten

Die Mehrzahl der volljährigen Konsumentinnen und Konsumenten praktiziert keinen riskanten Gebrauch von Cannabis. Die geltende Rechtslage führt bei ihnen in der Konsequenz zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung. So verzeichnete das Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2016 des BKA auf Grundlage der polizeilichen Kriminalstatistik 145.915 konsumnahe Delikte im Zusammenhang mit Cannabis. Für Volljährige ist das bisherige Verbot – auch verglichen mit anderen legalen Substanzen wie beispielsweise Alkohol – daher ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Handlungsfreiheit, weil der Konsum lediglich eine Selbstgefährdung darstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 die Möglichkeit einer eingeschränkten Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch eingeräumt (BVerfGE 90, 145). Nun soll der Entwurf für das neue Cannabiskontrollgesetz geprüft werden, um diesen Entwicklungen und Tatsachen gerecht zu werden.

Am neuen Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes sind folgende Personen/Abgeordnete beteiligt gewesen: Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Dörner, Maria KleinSchmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate WalterRosenheimer, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Margarete Bause, Dr. Danyal Bayaz, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Dieter Janecek, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn, Christian Kühn (Tübingen), Monika Lazar, Sven Lehmann, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Cem Özdemir, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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